der M-BOX Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Es ist unser Bestreben, mit unseren Kunden eng zusammenzuarbeiten und das Vertrauen, das diese uns durch die Auftragserteilung entgegenbringen, durch die Qualität unserer Leistungen zu rechtfertigen. Wir sehen in unserem Kunden unseren Geschäftsfreund und vertrauen auf eine gemeinsame Basis des Geschäftsverkehrs. Folgende Geschäftsbedingungen sollen der Klarheit im gegenseitigen Geschäftsverkehr dienen.
1. Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der M-BOX GmbH und ihren Kunden (Auftraggeber) für alle Geschäfte, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andere Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die M-BOX GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote
Alle Angebote der M-BOX GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden.
3. Preise
Mangels abweichender Regelung gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Im Falle von Dauerschuldverhältnissen kann die M-BOX GmbH das periodisch verrechenbare Entgelt mit Wirkung für die folgende Verrechnungsperiode mit 3-monatiger Vorankündigung ändern.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen jedweder Art gegen Forderungen der M-BOX GmbH aufzurechnen. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist die M-BOX GmbH für die Zeit des Verzuges von der Leistung befreit. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat verrechnet und der Ersatz der Mahnkosten und sonstigen Spesen verein-bart, die zur Einbringlichmachung des Zahlungsrückstandes auflaufen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, die Aufrechnung bei Mängelrügen oder wegen etwaiger Schadener-satzansprüche ist ausgeschlossen.
5. Liefertermine
Liefertermine sind dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Sollte ein vereinbarter Liefertermin dennoch überschritten werden, so kann der Kunde unter Setzung einer angemessenen, wenigstens 30-tägigen Nachfrist vom Vertrag bezüglich der vom Verzug betroffenen Komponenten zurücktreten, sofern ihn an der Überschreitung des Liefertermins kein Verschulden trifft. Die M-BOX GmbH kann vom Ver-trag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Lieferung aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen unmöglich wird.
6. Gewährleistung, Irrtum
Die M-BOX GmbH ist bestrebt, nur vertragsgemäße und qualitativ hochwertige Leistungen zu erbringen bzw. hochwertige Produkte zu liefern. Im Falle von Beanstandungen oder Mängeln wird der Auftraggeber diese dokumentieren und unverzüglich schriftlich an die M-BOX GmbH melden. Die M-BOX GmbH ist berechtigt, die gemeldeten Mängel oder Fehler zu untersuchen. Die M-BOX GmbH kann sich vom Anspruch auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass es in angemessener Frist ein nachweislich mangelhaftes Produkt gegen ein mangelfreies austauscht oder in angemessener Frist in einer für den Auftraggeber zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Bei Verfügbarkeit einer neuen Version der Software endet die Gewährleistung für alle vorhergehenden Versionen. Der Auftraggeber verzichtet auf die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums.
7. Haftung und Schadenersatz
Die M-BOX GmbH leistet nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden Schadenersatz, diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden. Nicht gehaftet wird für reine Vermögensschäden, Verlust oder Beschädigung aufgezeichneter Daten, für entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber. Schadenersatz für Daten- oder Softwarezerstörung ist in jedem Fall nur dann zu leisten, soweit der Auftraggeber eine ordnungsgemäße Datensicherung mit Auslagerung in mehreren Generationen durchführt. Die M-BOX GmbH haftet nur insoweit, als Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflichtversicherung der M-BOX GmbH gegeben ist.
8. Datenschutz, Immaterialgüterrecht
Beide Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei verpflichtet. Die M-BOX GmbH verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass seine sich im geschäftlichen Verkehr ergebenden, sowie im Rahmen der Ausarbeitung der Produkte und Dienstleistungen benötigten, auch soweit sie zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung der laufenden Dienste oder zum Schutz eigener Rechte und Daten erforderlich sind, persönlichen Daten von der M-BOX GmbH automationsunterstützt verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Der Auftraggeber erhält an den ihm von der M-BOX GmbH zur Verfügung gestellten bzw. verkauften Softwareprodukten nichtausschließliche Werk-nutzungsrechte. Alle sonstigen Rechte einschließlich aller Urheberrechte verbleiben bei der M-BOX GmbH bzw. deren Lizenzgebern. Der Auftragge-ber ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, zu disassemblieren, ihren Ablauf mittels anderer Software zu überwachen, oder die Software zu verändern, insbesondere ist es ihm untersagt, Kopien, ausgenommen zur Datensicherung, anzufertigen oder die Software an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Form zu verwerten. Der Quellcode verbleibt jedenfalls bei der M-BOX GmbH. Die M-BOX GmbH ist berechtigt, ihre Produkte für Werbezwecke zu präsentieren, den Auftraggeber als Anwender der Software zu nennen, selbst wenn hierdurch personenbezogene Daten des Auftraggebers Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden, dies jedoch nur soweit, als derartige Daten der Öffentlichkeit ohnehin zugänglich sind.
9. Vergabe von Subaufträgen
Die M-BOX GmbH behält sich vor, Subunternehmer mit der Erfüllung von Verpflichtungen der M-BOX GmbH aus diesem Vertrag zu beauftragen.
10. Vollständigkeit
Dieser Vertrag enthält die vollständigen Abmachungen der Parteien, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Auftraggeber, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck als vereinbart. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der M-BOX GmbH. Dieser Vertrag und alle mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Fragen unterliegen österreichischem Recht.